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Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

 

18.10.2011: Seminare zur neuen GOZ

 

Die neue GOZ kommt mit großer Wahrscheinlichkeit am 01.01.2012. Das hat gravierende Auswirkungen auf alle Bereiche der Abrechnung. Es betrifft sowohl die Liquidation für Privatpatienten als auch die für gesetzlich versicherte Patienten und natürlich auch den Bereich Zahnersatz. In meinen Präsenzseminaren bereite ich Sie auf alle Neuerungen vor, damit Sie für die Umstellung auf die neue GOZ 2012 gewappnet sind.

Aktuell laufen die Anmeldungen zum GOZ-Seminar am 23.11.2011 bei Saar-Dental in Saarbrücken und am 30.11.2011 bei Halbgewachs-Dental in Neustadt a.d.W. Unter dem Menüpunkt Seminare/Präsenzseminare finden Sie die Zugangslinks worüber Sie sich anmelden können.


13.07.2011: Jetzt Onlineseminare zur zahnärztlichen Abrechnung auf www.zmas.de - gleich informieren

 

Weiterbildung in der Mittagspause - Bequemer kann man sich nicht weiterbilden. Ab August finden regelmäßig Onlineseminare zu sehr interesanten Themen auf www.zmas.de statt. Kurz und intensiv, so macht Weiterbildung Spaß. Informieren Sie sich auf meiner Webseite zu diesem Thema und sehen Sie sich die Seminar-Themen und Termine an. Ich freue mich über eine rege Teilnahme.


20.05.2011: Neues Urteil bestätigt die Abrechnung der GOÄ 2700 für eine Bohrschablone (Implantologie)

 

Das Amtsgericht Köln hat am 14. Dezember 2010 (Az: 146 C 79/09) entschieden, dass die Bohrschablone als selbstständige Leistung abrechenbar und nicht mit der Geb.Nr. 900 oder 901 abgegolten ist. Die analoge Berechnung der Geb.Nr. Ä2700 gem. § 6 Abs. 2 GOÄ wird hier befürwortet.

 

12.11.2010: Seminarangebote Zahnersatz-Basisseminar und Zahnersatz-Aufbauseminar im Frühjahr 2011

 

Ich freue mich Ihnen an dieser Stelle meine Seminare zur Zahnersatzabrechnung anzukündigen.

Das Zahnersatz Basisseminar findet statt am Mittwoch den 26.01.2011 14:00 - 18:00 sowie am Freitag den 04.02.2011 14:00 - 18:00

Das Zahnersatz Aufbauseminar findet statt am Mittwoch den 02.03.2011 14:00 - 18:00 sowie am Freitag den 11.03.2011 14:00 - 18:00

Die Seminare finden im Victors Residenz Hotel am Deutschmühlental in Saarbrücken statt.
Die Seminargebühr beträgt jeweils 175 € inkl. MwSt. Sie erhalten für diese Fortbildung 4 Fortbildungspunkte.

Sollte Sie keine Einladung zur Hand haben teilen mir Sie einfach den gewünschten Termin, die Teilnehmernamen und die Praxisanschrift per Post, Fax oder Email mit.
Gerne sende ich Ihnen auch eine Einladung zu, aus der Sie weitere Informationen entnehmen können.

 

 

16.07.10: Wegfall der Gegen­kieferregel bei der Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz


In Ihrem Schreiben vom 19.07.2010 gibt die KVS Saarland den Wegfall der Gegenkieferregelung bei der Versorung von Zahnersatz bekannt. Hier heisst es:

"nachdem der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 20. Mai 2010 beschlossen hat, die eingeschränkten Regelungen bei der Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz in Abschnitt A Nr. 3 S. 1,2 und 3 der Festzuschussrichtlinien ersatzlos zu streichen, liegt keine Einschränkung mehr für festsitzenden Zahnersatz bezüglich der Gegenbezahnung vor.

Nach der bisherigen Regelung war festsitzender Zahnersatz grundsätzlich indiziert, wenn eine natürliche Gegenbezahnung vorhanden ist. Funktionstüchtiger, festsitzender Zahnersatz und Kombinationszahnersatz waren der natürlichen Gegenbezahnung gleichgestellt. Soweit der Gegenkiefer mit einer herausnehmbaren Versorgung (Modellgussklammerprothese, Totalprothese) versorgt war, war die Regelversorgung des zu versorgenden Kiefers -von einigen Befundkonstellationen abgesehen- herausnehmbarer Zahnersatz auch in den Fällen, in denen nicht mehr als 4 Zähne fehlen.

Die Neufassung der Festzuschussrichtlinie A Nr. 3 beinhaltet nur noch den bisherigen dritten Absatz, der wie folgt lautet: "Bei der Versorgung mit Zahnersatz soll eine funktionell ausreichende Gegenbezahnung vorhanden sein oder im Laufe der Behandlung hergestellt werden"

Nach der Neufassung haben GKV-Versicherte einen erweiterten Anspruch auf Zuschüsse für festsitzenden Zahnersatz, die nicht mehr an die Bedingung geknüpft sind, dass der Gegenkiefer natürliche Zähne aufweist oder mit festsitzendem Zahnersatz versorgt ist oder wird.

Die neue Regelung ist seit dem 16. Juli 2010 in Kraft. Dies ist bei der Ausfertigung der Heil- und Kostenpläne zu beachten. Heil- und Kostenpläne mit einem Ausstellungsdatum vor dem 16. Juli 2010 behalten Ihre Gültigkeit und werden mit dem zum Zeitpunkt des Ausstellungsdatum geltenden Festzuschussanspruch abgerechnet."

 

 

15.06.09: ZMAS - dieses Jahr auf dem saarländischen Zahnärztetag

 

Dieses Jahr wird der Zahnmedizinische Abrechnungsservice auf dem saarländischen Zahnärztetag am 11. und 12. September 2009 mit einem Stand präsent sein. Es wäre schön, Sie dort zu treffen und kennen zu lernen.

Frei vom normalen Praxisalltag haben wir sicherlich Gelegenheit zu einem netten Gespräch.

 

 

01.03.09: GOZ-Novelle liegt vorerst auf Eis

 

Die GOZ wird vorläufig nicht reformiert

Damit reagiert das Gesundheitsministerium auf die massive Kritik der Zahnarztverbände, die weder mit der geplanten Honorarentwicklung noch mit den Inhalten einverstanden waren.

Wie oder wann es mit der neuen GOZ weitergeht, ist noch offen.

 

01.12.08: Basistarif ab 01.01.2009

 

 

 

01.11.07: Keine Begründungspflicht für Faktor 2,3 bei dentinadhäsiven Kompositfüllungen

 

Laut einem Urteil vom Verwaltungsgerichtshof ( VGH ) Baden-Württemberg vom 27. Juni 2007 ist die Berechnung einer sentinadhäsiven Kompositfüllung bis zum Schwellenwert des 2,3 fachen Gebührensatzes auch ohne besondere Begründung zulässig. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit diesem Urteil ( AZ: S 2090/05 ) gegen eine Rechtsauffassung des Bayerischen VGH in einem Urteil vom 30. Mai 2007 ( AZ: 14 BV 02.2643 ) gestellt.

 

 

13.03.06: ZE: Abrechnung von Laborkosten für provisorische Krone?

 

Eine provisorische Krone/Brücke stellt - unabhängig davon wer sie hergestellt hat - eine zahntechnische Leistung dar, für die Laborkosten berechnungsfähig sind. Hierfür kann die BEB-Position 1401 angesetzt werden ("Provisorische Krone, Brückenglied, Stiftzahn, Onlay, Inlay aus Kunststoff"), die je Krone oder Brückenglied angesetzt werden kann. Der Betrag hierfür muss nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkuliert werden.

Im Zusammenhang damit ist auch die Frage, ob zur Herstellung eines Provisoriums ein tiefgezogenes Formteil berechenbar ist, zu beantworten. Zwar existiert hierfür mit der BEB-Nr. 1404 ("Formteil für provisorische Versorgung") eine eigene Leistungsziffer, es ist jedoch auch durchaus möglich, den besonderen Aufwand in die Kalkulation der Gebühr für die BEB-Nr. 1401 mit einfließen zu lassen.

Quelle:  http://www.iww.de/zahnaerzte/privatliquakt/showindex.php?aid=2263

 

 

19.11.05: Mehrfache Berechnung der GOZ 241 (WK)

 

Die Wiederholung der GOZ 241 ist in Ausnahmefällen bei entsprechener Diagnose möglich, wenn die endgültige Wurzelkanalfüllung nicht in einer Sitzung möglich ist.

Eine Aufteilung der Wurzelkanalaufbereitung auf mehrere Sitzungen aus zeitlichen Gründen rechtfertigt nicht die Berechnung der GOZ 241. ( Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer, Stand 12.05.2000 )

 

 

17.09.05: Doppelte Festzuschüsse (Härtefälle)

 

Versicherte, denen ein Festzuschuss zum Härtefallsatz gewährt wird (Härtefälle) erhalten grundsätzlich den doppelten Zuschuss bzw. höchstens die tatsächlichen Kosten, wenn eine Regelversorgung durchgeführt wird. Deckt der doppelte Festzuschuss die tatsächlichen Kosten nicht ab, übernimmt die Krankenkasse auch die zusätzlichen Kosten. Wählen diese Versicherten eine gleich- oder andersartige Versorgung, erhalten Sie maximal den doppelten Festzuschuss.

Mehrkosten, die aufgrund der Verwendung eines Edelmetalls anfallen, werden nicht bezuschusst. Bei der Abrechnung sind daher von den Gesamtkosten diese Mehrkosten abzuziehen und der Patient erhält nur einen Zuschuss für diese reduzierten Kosten.

 

 

06.07.05: Anästhesie: Erneute Abrechnung wegen langer Dauer

 

Bis Ende 2003 war die erneute Abrechnung einer Infiltrations- oder Leitungsanästhesie wegen langer Dauer nur im Zusammenhang mit chirurgischen Maßnahmen berechenbar.

Diese Einschränkung ist entfallen.

Deshalb können Anästhesien auch bei anderen lang dauernden Eingriffen ein zweites Mal abgerechnet werden, wobei vor allem zeitaufwändige Zahnpräparationen von Bedeutung sind. Ob dabei die komplette Anästhesie wiederholt werden muss oder ob es ausreicht, einzelne Zähne nachzubetäuben, hängt vom Einzelfall ab. In jedem Fall sollte eine entspreche Bemerkung/Begründung hinzugefügt werden !


01.07.05: Bonus-Ausdruck auf dem HKP

 

Auf Heil- und Kostenplänen, welche nicht zur Genehmigung an die jeweiligen Krankenkassen gehen ( z.B. bei Reparatur-Anträgen ) wünscht die KZV Saarland die Angabe von Bonus sowie von Höhe des Festzuschusses auf den Heil- und Kostenplänen.

Bis jetzt ist das Saarland bei dieser Handhabung die Ausnahme. Die meisten Software-Hersteller haben Ihr Programm bereits darauf eingestellt.


02.05.05: Abrechnung von Wiederherst. u. Erweiterungen

 

Bis auf weiteres kann bei Befunden nach den Numern 6.1 bis 6.9 ( ggf. mit 1.4 und 1.5 ) sowie 7.3, 7.4 und 7.7 eine Versorgung ohne vorherige Genehmigung durch die Kasse durchgeführt und der FZ ohne Bonus über die KZV abgerechnet werden .

Bei den betreffenden Befunden ist ein FZ mit Bonus in Höhe von 20% bzw. 30% dann abrechenbar, wenn aus den Unterlagen des ZA oder des Versicherten ( Bonusheft ) ein Bonusanspruch in entsprechender Höhe ersichtlich ist. Die Höhe des Bonusanspruchs ist vom ZA auf dem HKP im Feld "Bonus" zu bestätigen.

In allen anderen Fällen ist vor der Abrechnung eine Genehmigung der Kasse erforderlich.

Diese Vereinbarung gilt für alle Versicherten der saarländischen Primär- und Ersatzkassen.Auch der BKK Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland hat sich damit einverstanden erklärt und alle BKK´s per Rundschreiben informiert. Deshalb kann die Regelung auch bei allen Versicherten von Betriebskrankenkassen gelten


21.04.05: Begleitleistungen bei gleich- oder andersartigem ZE

 

Begleitleistungen wie Röntgen, Anästhesie, konservierende Leistungen etc. die bei der Regelversorgung des jeweiligen Befundes erbracht werden ( i, rö, bmf ) sind auch dann über die KVK abzurechnen, wenn der Patient eine gleich-oder andersartige Versorgung gewählt hat.


20.04.05: ZE-Abrechnung Dual oder Direkt?

 

Laut KZV kann andersartiger Zahnersatz oder gleichartiger Zahnersatz bei dem das GOZ-Honorar überwiegt immernoch dual abgerechnet werden und nicht wie bisher bekannt, per Direktabrechnung.

- Eine baldige Änderung ist noch nicht in Aussicht. -